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AGB

Angebote, Lieferung oder Leistung durch EVE Touristinformation erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
 
§ 1.0. Allgemeines
 
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen durch EVE Touristinformation . Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen EVE Touristinformation und dem Kunden geschlossen werden. Nebenabreden und Änderungen sind nur dann gültig, wenn EVE Touristinformation  sich damit ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.
 
§ 1.1. Angebot
 
Unsere Angebote sind in der Regel 14 Tage freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
 
Ein Anzeigenauftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die EVE Touristinformation  zustande. Dies gilt auch für Anzeigenaufträge, die der Auftraggeber über einen Mittelsmann einreicht. Dies gilt nicht für touristische Dienstleistungen.

Der Kunde erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Allgemeinen Geschäftbedingungen einverstanden. EVE Touristinformation Stephan Waldmann ist nach Angebotsannahme durch den Kunden berechtigt, im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung oder der duchzuführenden Dienstleistung Vertragsabschlüsse mit Dritten im Namen und/oder auf Rechnung des Kunden zu tätigen.
 
Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschuss notwendig werden, teilt EVE Touristinformation Stephan Waldmann dem Auftraggeber umgehend mit, sofern diese der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung oder der Dienstleistung dient.

Absprachen mit Künstlern,Technikern etc. gelten erst als verbindlich, wenn diese schriftlich fixiert und von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet und damit akzeptiert sind. Vorher besteht kein Anspruch gegenüber EVE Touristinformation . Fernmündliche Abreden oder Nebenabreden gibt es nicht.
 
§ 1.2. Preise
 
Unsere Angebote gegenüber Geschäftskunden  verstehen sich in EURO und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Endkunden erhalten Brutto-Preise.
 
§ 1.3. Zahlungsbedingungen
 
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von EVE Touristinformation  sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig und zahlbar. Bei der Vermittlung von Künstlern erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, stets eine sofortige Rechnungslegung  an den Auftraggeber in Höhe von 50% der Autragssumme. Der Auftraggeber erhält nach Auftragsbestätigung unverzüglich darüber die erste Rechnung. Die zweite Teilsumme wird spätestens zum Veranstaltungstag dem Auftraggeber überbracht und ist per sofort fälig. Das Geld muss bargeldlos auf das Konto der EVE Touristinformation Stephan Waldmann überwiesen werden.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, sobald der Zahlungseingang erfolgt ist und EVE Touristinformation Stephan Waldmann über den Betrag verfügen kann. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten Frist nicht, ist EVE Touristinformation Stephan Waldmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist aus diesem Grund EVE Touristinformation Stephan Waldmann gegenüber verpflichtet, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Die Rechnung vom Künstler oder Techniker gegenüber EVE Touristinformation Stephan Waldmann kann in dem Anteil gekürzt werden, in dem der Ausfall durch den Kunden, der die Veranstaltung bei EVE Touristinformation Stephan Waldmann gebucht hat, zu verantworten ist.

Kosten für eventuelle Mahnschreiben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Als vereinbart gilt: erste Mahnung 7,50 Euro brutto. Die Übergabe an das Inkasso-Büro erfolgt nach weiteren 14 Tagen nach Mahnung 1, es entstehen Kosten in Höhe von 70 Euro brutto je Auftrag. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Zwangsvollstreckung entfällt jeglicher von EVE Touristinformation Stephan Waldmann gewährter Nachlass. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich EVE Touristinformation Stephan Waldmann vor, Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet EVE Touristinformation Stephan Waldmann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro brutto pro Rücklastschrift zzgl. der für den Verlag angefallenen Bankgebühren. Barinkasso ist nur am Sitz der EVE Touristinformation Stephan Waldmann möglich. Wird Barinkasso vereinbart, werden pro Inkassobesuch 20,00 Euro netto berechnet. EVE Touristinformation Stephan Waldmann kann Auftraggebern eine Ratenzahlung anbieten, sofern der Auftraggeber dem Verlag eine Einzugsermächtigung von einem deutschen Girokonto erteilt. Kommt der Auftraggeber mit einer Ratenzahlung ganz oder teilweise in Verzug oder wird die Lastschrift von ihm oder der Bank verweigert (Rücklastschrift), ist der Gesamt- bzw. Restbetrages sofort und in einer Summe fällig. Der Auftraggeber darf lediglich mit rechtskräftig festgestellten oder von EVE Touristinformation Stephan Waldmann schriftlich anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.
 
§ 2.0. Geistiges Eigentum
 
Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum von EVE Touristinformation Stephan Waldmann.
 
§ 3.0. Vertragsrücktritt/Kündigung
 
Eine Kündigung des Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichen Gründen rechtlich zulässig, insbesondere bei einem erheblichem Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten durch die andere Partei, wodurch eine weitere Durchführung des Vertrages für die kündigende Partei unzumutbar wird.

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit EVE Touristinformation Stephan Waldmann jeder Zeit zu kündigen. Dies
verpflichtet jedoch den Auftraggeber zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen bzw. der vereinbarten Honorare.
 
§ 4.0. Option
 
Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Personen/Aktionen für den Auftraggeber zwar reserviert, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin besteht jedoch nicht. Bei unterschriebener(m) und zurückgesandter(m) Auftragsbestätigung / Gastspielvertrag gilt der Vertrag als verbindlich.
 
§ 5.0. Dekoration
 
Für Beschädigungen, die an gemieteten Dekorationen vor, während und nach eines Eventeinsatzes entstehen, haftet der Auftraggeber/Veranstalter.

§ 5.1. Anzeigen

EVE Touristinformation  behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für die GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 5.1.1. Leistungs-Bestandteil für Anzeigen

Bestandteil der vertraglichen Leistung ist lediglich die Publikation der Anzeige selbst. Inhaltsverzeichnisse, Schnellfinder und sonstige Elemente in den Publikationen und Verzeichnissen sind kein Vertragsbestandteil. Die Aufnahme darin obliegt der GmbH. Die Informationen werden sorgfältig zusammengestellt. Für Fehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen.

§ 5.1.2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag zustande (Auftragsbestätigung).

§ 5.2. Anzeigenlieferung

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (z.B. Bilder mit mind. 300 dpi) oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert EVE Touristinformation Stephan Waldmann unverzüglich Ersatz an. EVE Touristinformation Stephan Waldmann gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 5.2.1. Haftung für Druckunterlagen

EVE Touristinformation Stephan Waldmann haftet nicht für schlechte Druckunterlagen des Auftraggebers, ebenso haftet EVE Touristinformation Stephan Waldmann nicht für Fehler in der Anzeige, wenn der Kunde die Anzeige fernmündlich oder schriftlich per Korrekturabzug freigegeben hat.

§ 5.2.1. Nutzungsrechte für Druckunterlagen

Bilder, Texte und sonstige Druckunterlagen, die der Auftraggeber EVE Touristinformation Stephan Waldmann zur Verfügung stellt, können durch EVE Touristinformation Stephan Waldmann weiter verwertet werden. EVE Touristinformation Stephan Waldmann erhält dafür die zeitlich unbeschränkten und ausschließlichen Nutzungsrechte für Druck- und Onlinepublikationen sowie für Werbemittel und Medien aller Art. EVE Touristinformation Stephan Waldmann darf die Unterlagen ohne jede zeitliche und örtliche Einschränkung weltweit  für sich verwenden. Ein Veräußern ist untersagt.

§ 5.3. Anzeigenkosten

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 5.4 Auflagenminderung

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Inserationsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Zeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.
einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.
einer Auflage bis zu 300.000 Exemplaren 10 v.H.
einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 5 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn EVE Touristinformation Stephan Waldmann dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

§ 5.5. Nichterscheinen

Bei Nichterscheinen im Falle von höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für Nichtveröffentlichung oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und nicht ausgeführte Beilagenaufträge geleistet.

§ 5.6. Fernmündliche Absprachen, Rechtzeitige Lieferung

Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen bei Anzeigen oder sonstigen Dienstleistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen können Satzkosten berechnet werden. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Unterlagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen.

§ 5.7. Verweigerung der Mithilfe / Rückforderung Nachlass Vorkasse

Verweigert der Auftraggeber nach Vertragsabschluss die zur Erstellung der Anzeige erforderliche Zusammenarbeit mit EVE Touristinformation Stephan Waldmann und es kommt zu einem Verzug  der Arbeiten, so ist dies kein Rücktritt vom Vertrag. EVE Touristinformation Stephan Waldmann ist in diesem Falle berechtigt, nach einer angemessenen Frist und einer schriftlichen Aufforderung/Erinnerung, das komplette Entgeld geltend zu machen, auch ohne das Erbringen der Leistung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Erhebung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro netto, sofern der Kunden mehrfach ergebnislos aufgefordert werden musste sein Material zu liefern. Kann auf Grund des Verzuges durch den Kunden die Anzeige per Vorkasse nicht mehr abgerechnet werden (mind. 2 Wochen vor Erscheinen), so ist EVE Touristinformation Stephan Waldmann berechtigt den Nachlass auf die Vorkasse zu streichen, bzw. einen Zuschlag in Höhe des Vorkassenachlasses in die Rechnung aufzunehmen.

§ 5.7.1. Mehraufwand

EVE Touristinformation Stephan Waldmann sichert dem Auftraggeber zu, die Anzeigen in der dem Ausgangsmaterial entsprechenden Qualität zu liefern. Dem Auftraggeber stehen maximal 3 Korrekturabzüge für das gleiche Produkt und die gleiche Anzeige zu. Jeder weitere Korrekturabzug wird mit 15,00 Euro netto berechnet.

Auftraggebeber, die nach dem Bestellen einer redaktionellen Präsentation in eine Imageanzeige wechseln, denen wird der Differenzbetrag zur höherwertigen Anzeige in Rechnung gestellt. Darüber hinaus muss ein neuer Anzeigenauftrag unterschrieben werden, erst dann wird an der Anzeige gearbeitet. EVE Touristinformation Stephan Waldmann muss den Wechsel schriftlich bestätigen, erst dann ist der Wechel gültig.

§ 5.8. Imageanzeigen

Das Erstellen von Imageanzeigen ist nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber bestellt mit seiner Unterschrift auf dem Anzeigenauftrag lediglich das Publizieren in einer von ihm bestellten Publikation. Erstellungskosten von Imageanzeigen werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.

§ 5.9. Erscheinungstermin

Der Erscheinungstermin ist stets eine ungefähre Angabe.
 
§ 6.0. Vermittlung von Personen/Aktionen/Zimmern/Tickets

§ 6.1. Vermittlung von Künstlern (Personen) und Aktionen

Der Künstler/Musiker und ihre rechtlichen Vertreter übernehmen gegenüber dem Veranstalter keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall von Personen bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt (z.B. Krankheit oder Unfall (Nachweispflicht). In diesem Fall bemüht sich der Künstler bzw. EVE Touristinformation Stephan Waldmann um gleichwertigen Ersatz. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

§ 6.2. Vermittlung von Zimmern

EVE Touristinformation vermittelt Zimmer von Hotels/Pensionen und sonstige Beherbergungsbetriebe an Privatpersonen/Firmen (Kunden). EVE Touristinformation  ist dabei lediglich der Vermittler. Der Zahlungsverkehr läuft direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ab. EVE Touristinformation  ist berechtigt für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision dem Beherbergungsbetrieb in Rechnung zu stellen. Für den Kunden entstehen keine Gebühren. Bei der Vermittlung gelten stets die AGB von EVE Touristinformation  sowie die AGB und die Hausordnung des Beherbergungsbetriebes.

§ 6.3. Stornierung von Zimmern

Derzeit gelten folgende Stornierungs-Regelungen: 

Ferienwohnungen und Ferienhäuser
44. – 30. Tag vor Reiseantritt 30% 
der Umsatzsumme 
29. – 22. Tag vor Reiseantritt 60% 
der Umsatzsumme 
ab 21. Tag bis Reiseantritt 80% 
der Umsatzsumme

Für Langzeitmieten ab 1 Monat gelten folgende Regelungen:
Buchungstag bis 45. Tag vor Reiseantritt 15% der Gesamt-Umsatzsumme
44. – 30. Tag vor Reiseantritt 30%  der Umsatzsumme 

29. – 22. Tag vor Reiseantritt 60%  der Umsatzsumme 

ab 21. Tag bis Reiseantritt 80% der Umsatzsumme

Zimmer

bis 6 Wochen vor Leistungstermin kostenfrei
bis 28. Tag vor Reiseantritt 5%
28. – 11. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 10. Tag bis Reiseantritt 50%

Bei Gruppenreisen (ab 5 Zimmern) sind stets die Haus-AGB der Leistungsträger inkludiert, die ggf. abweichende Regelungen treffen können und die AGB von EVE Tourist ersetzen.

Bei Sonderpreisen für Zimmerkontingente gilt Folgendes:
bis 6 Wochen vor Leistungstermin 5%
bis 28. Tag vor Reiseantritt 10%
28. – 11. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 10. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 3 Tage vor Reiseantritt 80%

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, siehe auch www.eve-tourist.de/reiseversicherung

Nicht-Inanspruchnahme der Leistung: 80% des Reisepreises. Sollten Zimmer wegfallen so gilt die Differenz zum Originalreisepreis als Grundlage.

Für den Fall der Umbuchung bzw. des Rücktritts von gebuchten Leistungen kann von EVE eine Aufwandsentschädigung (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 10% des Preises der gebuchten Leistung, mindestens jedoch EUR 15,00 und maximal EUR 50,00 pro Buchung erhoben werden.  

Sollten Vertragspartner der EVE Tourist auf Grund der Stornierung Gebühren in Rechnung stellen, so werden diese mit einer Aufwandsentschädigung von 10% des Reisepreises zusätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 6.4. Vermittlung von Tickets

EVE Touristinformation Stephan Waldmann vermittelt Tickets an Endkunden. EVE Touristinformation Stephan Waldmann ist dabei nicht der Veranstalter sondern vermittelt lediglich Tickets. Die Abrechnung erfolgt stets zwischen Kunde und EVE Touristinformation Stephan Waldmann. EVE Touristinformation Stephan Waldmann ist berechtigt für Porto und den Vorverkauf eine Gebühr zu verlangen. Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen, umgetauscht oder gewandelt werden. Nur bei abgesagter oder verlegter Veranstaltung und erst nach Freigabe der Eintrittsgelder durch den Veranstalter können Eintrittsgelder zurückgezahlt werden. Bei Insolvenz des Veranstalters können keine Eintrittsgelder durch uns zurückgezahlt werden. Der Kunde hat die Verpflichtung sich selbst rechtzeitig vor der Veranstaltung nach Absagen oder Verlegungen in den Vorverkaufsstellen oder geeigneten Medien zu informieren. Eventuelle Ansprüche wegen Ausfall oder Verlegung müssen vom Kunden an den jeweiligen Veranstalter gerichtet werden.
 

§ 6.5. Stadtführungen und Gastronomie

EVE Touristinformation vermittelt Stadtführungen und ist auch selbst Veranstalter. Ebenfalls werden Restaurants vermittelt. Es wird dabei keine Haftung übernommen für Schäden jeglicher Art, Unfälle, Stürze, Brüche etc. Den Anweisungen der Stadtführer ist folge zu leisten. Gekaufte Tickets für Stadtführungen sind prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen, per Email oder per Fax. Für Gruppenbuchungen gilt folgende Stornierungsfrist:

bis 15 Tage vor Termin kostenfrei
ab 14 Tage bis 10 Tagen 20%
bis 3 Tagen 50%
bis zum Termin 100%

Mindestens jedoch 25 Euro ab dem 15ten Tag vor Leistung.

Eine Ausnahme bilden Stadtführungen in Eisenach sowie Buchung von Fahrzeugen (z.B. Straßenbahnen und Busse) und Sonderführungen in allen Thüringer Städten: Hier gelten folgende Stornobedingungen:

bis 30 Tage vor Leistungstermin (LT) 5% des Gesamtpreises (GP)
ab 29 bis 21 Tage vor LT 10% des GP
ab 20 bis 11 Tage vor LT 40% des GP
ab 10 Tage bis 3 Tage vor LT 60% des GP
ab 2 Tage bis einschließlich Leistungstag 80% des GP

Sollten externe Dienstleister höhere Gebühren verlangen, so kann EVE Tourist-Information diese an den Endkunden weitergeben.

Für Gastronomie gilt: Sollte die anreisende Gruppe erheblich (weniger als 65%) der bestätigten und gebuchten Leistung anreisen, so ist EVE Touristinformation berechtigt dem Auftraggeber die ausgefallene Provision in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus kann der vermittelter Leistungsträger entstandene Schäden gegenüber dem Endkunden geltend machen. Stornierungen für Gastronomie sind bis 7 Tage vor Leistungstermin kostenfrei. Bis 3 Tage vor Anreise werden 50%, bei Nicht-Anreise 80% erhoben. Für Gastronomie-Vermittlung gilt 1,50 Euro pro angemeldeter Person (siehe Auftragsbestätigung) als Basis zur Berechnung der Stornogebühren.  Sollte über EVE ein konkretes Angebot gebucht worden sein (z.B. Rittermahl für 18 Euro p.Person), so stellt EVE dem Endkunden direkt den ausgefallenen Betrag in Rechnung.

EVE Tourist-Information haftet nicht für falsch übermittelte oder irrtümlich fernmündlich übermittelte Daten für Stadtführungen. Jeder Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. Er hat die Verpflichtung die Angaben darin zu prüfen. Tut er dies nicht und es kommt zu Problemen bei der Leistungserbringung, dann haftet der Kunde in vollem Umfange. Eine Rückerstattung des Geldes zu 100% kann dann nicht erfolgen. EVE Touristinformation ist berechtigt Gelder in solch einem Fall zu kürzen.

EVE Touristinformation ist berechtigt für Umbuchung oder Stornierungen eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 15 Euro für Stornierungen bzw. 10 Euro für Umbuchungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Im Falle höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Extreme Wetterlage, Ausfall von Fahrzeugen etc.) ist EVE Tourist-Information berechtigt für die Stadtführung einen adäquaten Ersatz zu besorgen (z.B. Bus statt Straßenbahn oder ähnliche Stadtführung). Gelingt dies nicht, so haftet EVE Touristinformation nicht und in keinsterweise. Ansprüche können auf Grund höherer Gewalt nicht gegen EVE Touristinformation geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in nicht, wenn der Kunde den Ausfall selbst zu verantworten hat bzw. muss bei einem Totalausfall separat besprochen werden. EVE Tourist-Information ist berechtigt bei einem Totalausfall, die durch den Kunden zustande gekommen ist, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro pro Stadtführung zu fordern.

Es gelten neben den AGB von EVE Touristinformation auch die Haus AGB und die Hausordnung sowie die AGB der Dienstleistungs-Partner. Für die Stadtführungen erfolgt Rechnungslegung. Wenn nicht anders angegeben, so ist der Betrag so zu überweisen, dass er spätestens 3 Tage nach Leistungstermin auf unserem Konto ist. Barzahlung gilt als Ausnahme und ist separat abzusprechen und schriftlich auf den Rechnungen zu vermerken. Die Anzahl der Tage bezieht sich auf Werktage. Gastronomische Einbuchungen müssen vor Ort bezahlt werden.

Basis des Rechnungsbetrages für Stadtführungen ist die Personenanzahl, die bei Rechnungslegung (ca. 14 Tage vorher) EVE Tourist bekannt ist. Eine Nachträgliche Änderung ist nicht möglich.
 

§ 6.6. Vermitteln von kompletten Events

EVE Touristinformation vermittelt bei Bedarf auch komplette Veranstaltungen für Firmen, Vereine, Verbände etc. Enthalten können die Gastronomie, Angebote, Stadtführungen, Incentives, Übernachtungen etc. sein. EVE Touristinformation ist dabei nicht Veranstalter sondern vermittelt lediglich an die Dienstleistungs-Partner.

Es gelten neben den AGB von EVE Touristinfo auch die Haus AGB und die Hausordnung der Dienstleistungs-Partner.

 

Für Gruppenbuchungen gilt folgende Stornierungsfrist:

bis 30 Tage kostenlos

bis 15 Tage 50%

bis 5 Tage 100%

EVE Touristinformation ist berechtigt für Umbuchung oder Stornierungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 15 Euro dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

§ 6.7. Pauschalen

Die Bezahlung der Pauschalen muss bis spätestens 3 Wochen vor Leistungstermin erfolgen, ansonsten kann die Leistung verweigert werden.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dabei kann es je nach Rücktrittstermin zu Stornierungsgebühren kommen (jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung):
            29-31 Tage vor Reisebeginn 10 %
            20-11 Tage vor Reisebeginn 40 %
            10-2 Tage vor Reisebeginn 60 %
            1 Tag bzw. bei Nichtantritt 80 % des Reisepreises.
Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.

 
§ 8.0. Haftung:
 
EVE Touristinformation Stephan Waldmann haftet nicht für eventuelle Versäumnisse der Künstler oder anderer Schadensfälle, die durch Künstler/Musiker zu verantworten sind und solche, auf die die Agentur vor, während oder nach einem gebuchten Termin keinen Einfluss nehmen konnte. EVE Touristinformation Stephan Waldmann haftet im Rahmen des Vertrages nicht für Folgen höherer Gewalt wie z.B. Unfälle, Stromausfälle, Streiks, Feuer, Terroranschläge, von denen die Dienste von EVE Touristinformation Stephan Waldmann oder deren Beauftragte/Lieferanten beeinflusst werden.

Der Veranstalter sorgt für die ordnungsgemäße und erforderliche Stromversorgung zur Betreibung der elektrischen Anlagen der auftretenden Künstler/Musiker. Kommt es durch nicht fachgerechte Hauptzuleitungen/Steckdosen zu Schäden am Equipment der Künstler, haftet ausschließlich der Auftraggeber/Veranstalter.

EVE Touristinformation Stephan Waldmann haftet nicht für Schäden vor, während und nach einem gebuchten Termin. Der Künstler
sowie EVE Touristinformation Stephan Waldmann haften nicht für eventuelle Hörschäden! Das Wetterrisiko trägt der Auftraggeber/Veranstalter. GEMA Gebühren für Wort und Bild trägt der Auftraggeber/ Veranstalter.

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt EVE Touristinformation Stephan Waldmann eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung – auch bei telefonischer Auftragserteilung – sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungen und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der EVE Touristinformation Stephan Waldmann, ihres gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von EVE Touristinformation Stephan Waldmann für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die GmbH darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen geltend gemacht werden.
 
§ 9.0. Eigentumsvorbehalt, Eigenwerbung, Nutzungsrechte
 
EVE Touristinformation ist berechtigt, Entwürfe, Texte, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung für Eigenwerbung zu nutzen. Während der Veranstaltung ist EVE Touristinformation ebenfalls berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen für die Eigenwerbung zu fertigen und für Referenzzwecke einzusetzen.

§ 9.1. Datenschutz

Die Firma EVE Touristinformation Stephan Waldmann behandelt die Benutzerdaten streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Durch das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung erklärt sich der Kunde mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für interne Zwecke einverstanden.

Die Seiten von EVE Touristinformation Stephan Waldmann können Cookies verwenden. Benutzerdaten werden nur bei Vertragsabschluß erhoben.
 
§ 10.0. Inkassoklausel
 
Soweit  Forderungen von EVE Touristinformation Stephan Waldmann überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu
keinem Erfolg geführt hat, ist EVE Touristinformation Stephan Waldmann berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber/Kunden zu tragen.
 
§ 11.0. Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung eines durch EVE Touristinformation Stephan Waldmann  abgeschlossenen Vertrages oder der AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
§ 12.0. Gerichtsstand
 
Gerichtsstand der Parteien ist das für den Beklagten zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
Erfurt, den 15.05.2010

EVE Touristinformation 
Geschäftsführer: Stephan Waldmann
Postfach 80 02 34
99028 Erfurt 

KEIN öffentliches Ladengeschäft oder Büro!

Telefon: +49 (0)361 380 395 – 0
Telefax: +49 (0)361 380 395 – 11 
 
E-Mail: info@eve-tourist.de
Internet: www.eve-tourist.de

Rechnungsadresse und Firmensitz: Ottostr. 41, 99092 Erfurt
 

TOURISTINFO / TICKET- UND HOTELSERVICE

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